Seit einigen Tagen beherrscht der Hausbau einer grünen Gemeinderätin nahezu täglich die Medien Auslöser der Berichterstattung war eine Rodung auf der Hungerburg, die laut Aussagen des Magistrats jedoch nicht in Zusammenhang mit dem Wohnbauprojekt der Gemeinderätin zusammenhängt, was angesichts unterschiedlicher Meldungen angeführt wird. Dennoch drängen sich durch die veröffentlichten Unterlagen und unterschiedlichen Aussagen der grünen Bauwerberin viele Fragen auf, die wiederum zu neuen Berichten geführt haben. Innsbrucks Gemeinderatsfraktion „Für Innsbruck“ gab sich in der Angelegenheit bisher sehr zurückhaltend, auch aufgrund der unterschiedlichsten Aussagen und Gerüchte. Je mehr Unterlagen das Licht der Öffentlichkeit erblicken und je mehr Aussagen seitens der betroffenen Gemeinderätin getätigt werden, desto mehr wächst die Verwirrung.

„Was würde der politische Anstand wählen? Die politische Moral der Grünen ist bekanntlich sehr flexibel. Während Bürgermeister Willi kundtut, dass Familien zu dritt auch auf 32 m2 Platz finden, wird seiner Listenzweiten ein Haus im Grünen ohne jegliche Einschränkungen durch Nachbarn ermöglicht und das obwohl offenbar noch viele Details wie etwa die Zufahrt und Wendemöglichkeit für die Feuerwehr nicht geregelt sind“, so Für Innsbruck GR Mag. Markus Stoll.

Bex selbst stellte einen Rodungsantrag

„Auch wenn beteuert wird, dass die in Rede stehenden Rodungen nichts mit der Bauwerberin zu tun haben, so wirft der in der Kronenzeitung abgedruckte Rodungsbescheid Fragen auf. Wieso beantragt Frau Bex eine Rodung und erklärt kürzlich, dass sie nichts roden will? Ist es nicht vielmehr so, dass die Rodung für den Hausbau, die Zufahrt und eine geregelte Feuerwehrzu- und abfahrt erforderlich ist? Eines ist fix, der Rodungsbescheid allein wird die Zufahrt nicht ermöglichen, wie es aktuell dargestellt wird“, wirft Für Innsbruck GR Mag. Markus Stoll erste Fragen zur beantragten aber von Bex abgestrittenen Rodung auf.

Sanierung oder Neubau oder Kombination – Was sagt der Baubescheid?

„Wenn stets von einer Sanierung gesprochen wird, dann gehe ich davon aus, dass die Kubatur grundsätzlich gleichbleibt. Natürlich wird sie minimal erhöht, wenn Dämmungen angebracht werden. Der im Grundbuch einsehbare Kaufvertrag spricht jedoch von einem beabsichtigten Abriss. Vielleicht handelt es sich aber auch um einen Teilabriss plus Neubau? Verändert sich die Kubatur oder nicht? Wenn ja, um wie viel? Werden Gebäudeteile eingeschüttet, um mehr Kubatur zu erzielen? Leider haben wir insbesondere im Kontrollausschuss die Erfahrungen machen müssen, dass Erzählungen der Grünen nicht immer ganz den Tatsachen entsprochen haben. Besonders die Vorgänge rund um die ehemalige Personalleiterin fallen mir hier sofort ein und lassen alle Alarmglocken schrillen. Hier würde Transparenz zum Vorhaben also sicherlich nützen, um die Diskussion auf eine sachliche Ebene zurückzuführen. Mit dem Baubescheid könnte das Thema auch schnell aufgeklärt werden. Wenn alles korrekt ist, wird es ja auch nichts zu verbergen geben“, schließt Stoll.