Rechtliche Kompetenzen der MÜG teils fragwürdig eingeschränkt 

Anlässlich der Entscheidungen am Landesgericht gegen drei Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe melden sich Innsbrucks 1. Vizebürgermeisterin und Mitglied im Personalausschuss sowie Für Innsbruck Sicherheitssprecher GR Kurt Wallasch zu Wort. 

„Selbstverständlich sind rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten. Das Fehlverhalten wurde sanktioniert, obwohl die Mitarbeiter versucht haben eine schwierige Situation im öffentlichen Raum rasch aufzulösen. Die Strafe bzw. Diversion ist zu akzeptieren, jedoch ist eine generelle Verunglimpfung der MÜG, wie seitens der SPÖ seit Jahren vollzogen und nun erneuert, massiv übertrieben“, so VBGMin Christine Oppitz-Plörer. 

„Niemand würde verstehen, dass die MÜG Mitarbeiter daneben stehen und zuschauen wie ein Raufhandel im öffentlichen Raum vor sich geht. Klar müssen Gesetze eingehalten werden, aber dass ein(e) städtischer Mitarbeiter(in) der MÜG keine entsprechende Ausrüstung haben soll und hinsichtlich dem An- bzw. festhalten von straffällig werdenden Personen oder in puncto Selbstschutz weniger Rechte hat,  als ein Mitglied der Bergwacht oder eine couragierte Zivilperson, mutet schon seltsam an“ so Für Innsbruck Sicherheitssprecher und langjähriger Kriminalbeamter GR Kurt Wallasch.

Anpassung der rechtlichen Rahmen erforderlich

„Wenn die rechtlichen Rahmen so bleiben, wird man künftig als Mitarbeiter halt zuschauen wenn sich solche Situationen wiederholen. Ob das für die Gesellschaft befriedigend ist wagen wir zu bezweifeln“, so Oppitz-Plörer und Wallasch abschließend.