Für Innsbruck Sprecher für Stadtentwicklung Klubobmann GR Mag. Lucas Krackl

Erfreut zeigt sich Für Innsbruck, dass im Zuge des Landtagwahlkampfes nun von mehreren Parteien die langjährige FI-Forderung nach einem Stopp von Spekulation im geförderten Wohnbau thematisiert wird. Wohnkosten sind bekanntlich ein Dauerthema in der österreichischen Politik und besonders in attraktiven Städten zu welchen Innsbruck zweifelsohne zählt. In der vergangenen Regierungsperiode wurde die größte Wohnbauoffensive seit den Olympischen Spielen gestartet und so konnten tausende Mietwohnungen in den vergangenen Jahren bis heute vergeben werden. Schlechter aufgestellt ist die Landeshauptstadt bei geförderten Eigentumswohnungen. Hier hält die Spekulation Einzug und vor knapp über 10 Jahren – durch die öffentliche Unterstützung günstiger – gekaufte Wohnungen werden um mindestens das Doppelte verkauft und somit dem geförderten Markt für immer entzogen. Für Innsbruck spricht sich dafür aus, dass geförderte Wohnungen preislich auch nach dem Verkauf im geförderten Preissegment verbleiben sollen.

“Wir begrüßen es sehr, dass sich nun auch andere Parteien in Tirol mit der Spekulation im geförderten Eigentum auseinandersetzen. Die bisher im Landtag angedachte Verlängerung des Verkaufsverbotes von 8 auf 15 Jahre greift zu kurz. Schon vor gut 10 Jahren haben wir ein dauerhaftes Vorkaufsrecht bei städtisch errichteten Eigentumswohnungen als Kaufbedingung festgelegt. Eine geförderte Wohnung soll auch nach einem Verkauf im geförderten Bereich verbleiben”, so der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, Für Innsbruck Klubobmann GR Mag. Lucas Krackl.

Klage gegen Stadt Innsbruck

Eine Käuferin einer geförderten Wohnung im Westen Innsbrucks hat Klage gegen das von ihr im Kaufvertrag akzeptierte Vorkaufsrecht für die Stadt Innsbruck geklagt. Es handle sich aus Sicht der Käuferin um eine unverhältnismäßige Beschränkung ihres Eigentums, weshalb das Vorkaufsrecht zu löschen sei. Das Urteil, welches wohl mehrere Instanzen durchlaufen wird, ist für viele Gemeinden Österreichs richtungsweisend und wird auch entscheiden, ob und wie geförderte Eigentumswohnungen künftig errichtet werden können.

“Es wird niemand gezwungen, eine geförderte Wohnung zu kaufen. Wenn eine Wohnung aufgrund öffentlicher Förderungen deutlich unter dem Marktwert verkauft wird, dann ist das Vorkaufsrecht für die öffentliche Hand wohl eine akzeptable Bedingung. Wer damit nicht leben kann, hat auch die Möglichkeit am frei finanzierten Markt, eine Wohnung ohne jegliche Einschränkungen zu erwerben. Unser Ziel ist es jedenfalls, den Menschen guten und leistbaren Wohnraum zu ermöglichen und nicht eine Gewinnmaximierung Einzelner zu fördern”, so Krackl.

Einmal gefördert – immer gefördert.
Neuer Landtag ist gefordert die Pionierarbeit von Für Innsbruck in ein Gesetz zu gießen

“Spekulation mit öffentlich geförderten Wohnungen ist ungerecht. Sozial gerecht ist es, wenn geförderte Wohnungen immer geförderte Wohnungen bleiben. Deswegen brauchen wir auch künftig ein zeitlich unbegrenztes Vorkaufsrecht bei geförderten Eigentumswohnungen, wie das damals als Pionierleistung unter der Führung von Für Innsbruck schon vor 10 Jahren eingeführt wurde. Es wird an den Parteien im Landtag liegen den Worten Taten folgen zu lassen und rechtliche Voraussetzungen für ein Ende der Spekulation mit geförderten Wohnungen über ein Gesetz dauerhaft zu sichern”, schließt Krackl.