Bürgermeister Willi stellt in einer Aussendung fest, dass das vom Gemeinderat beschlossene Fahrradverbot auf dem Emile-Béthouart-Steg rechtlich nicht in die Kompetenz des Gemeinderates fallen würde. Ein offizielles Gutachten bzw. eine Stellungnahme der zuständigen Ämter liegt nicht vor. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass Willi mit seinen rechtlichen Behauptungen falsch liegt, weshalb Für Innsbruck eine Klärung durch das Präsidialamt der Landesaufsichtsbehörde einfordert. Gerade auch in Hinblick auf die Ermittlungen der WKSTA wegen Untreue und Amtsmissbrauch, wäre der Bürgermeister gut beraten, Gutachten vorzulegen, die sein Vorgehen rechtfertigen.

“Es ist schon erstaunlich, dass Bürgermeister Willi ab Kenntnis des Antrages zur Erlassung eines Fahrverbotes am Emile-Béthouart-Steg nichts unternimmt und diesen ohne mit der Wimper zu zucken abstimmen lässt. Weil ihm das Ergebnis der Abstimmung nicht gefällt, stellt er 5 Wochen später fest, dass der Beschluss überhaupt nicht zulässig war bzw. nicht in die Kompetenz des Gemeinderates fallen würde. Das hat schon wieder ein besonderes grünes ‘Gschmäckle’. Offenbar interessiert man sich für Rechtsmaterien nur, wenn es den eigenen politischen Zielen dienen könnte und dann noch im Nachhinein. Peinlich”, so Für Innsbruck Klubobmann GR Mag. Lucas Krackl.

Für Innsbruck fordert rechtliche Stellungnahme des Präsidialamtes und Landesaufsicht

“Es ist immer wieder das selbe Muster. Der Bürgermeister schickt ein Email mit einer rechtlichen Beurteilung. Es wird nie gesagt, von wem die Beurteilung stammt, es gibt kein schriftliches Dokument und schon gar keine Unterschrift. Nur Behauptungen Willis. Schon viele Rechtsansichten Willis, die auf diese Art kommuniziert wurden, waren eindeutig falsch. Zum Teil wird sogar von der WKSTA wegen Untreue und Amtsmissbrauch ermittelt. Die Glaubwürdigkeit des Bürgermeisters ist daher schwer angeschlagen und wir erwarten uns eine klare Stellungnahme des Präsidialamtes und der Landesaufsichtsbehörde. Willi täte gut daran, seine Rechtsmeinungen mit offiziellen Dokumenten der Fachämter glaubwürdig zu untermauern. Andernfalls sind die Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen”, schließt Krackl.