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Schriftlicher Antrag bis Mitte, mündlicher bis Ende nächster Woche möglich

Personen, die am Wahltag verhindert sind, haben in der Regel die Möglichkeit via Wahlkarte zu wählen. Diese Option besteht auch bei den anstehenden Wahlen in Innsbruck am Sonntag, dem 22. April. An diesem Tag werden ein neuer Gemeinderat, die/der BürgermeisterIn und in den Stadtteile Igls und Vill auch Stadtteilausschüsse gewählt.

„Mit einer Wahlkarte können die Stimmen bereits im Vorfeld abgegeben werden, das Aufsuchen des Wahllokals ist dann nicht mehr notwendig. Dabei gilt es allerdings Fristen einzuhalten“, erklärt Mag. Edith Margreiter, Amtsleiterin Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung.

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Wichtige Fristen

Ein schriftlicher Wahlkartenantrag kann bis spätestens Mittwoch, 18. April, gestellt werden. Dies ist entweder über die städtische Website oder über www.wahlkartenantrag.at möglich. Eine Wahlkarte kann auch auf dem Postweg und via Fax beantragt werden. Informationen dazu finden sich auf www.innsbruck.gv.at.


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Mündlich kann eine Wahlkarte noch bis Freitag, 20. April, 14:00 Uhr im Wahlkartenbüro im 6. Stock des Rathauses angefragt werden. Diese Frist gilt auch für das Einlangen der Wahlkarten der BriefwählerInnen im Postweg oder in sonstiger Weise bei der Gemeinde. (IKM/FI)
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