Für Innsbruck Stadträtin Mag. Christine Oppitz-Plörer
Gemeinderat Markus Stoll

Kürzlich präsentierte der Rechnungshof seinen Bericht über die Prüfung der Korruptionspräventionssysteme in den Städten Graz, Innsbruck und Salzburg. Das Ergebnis – geprüft wurde der Zeitraum 2015 bis 2018 – ist aus Sicht von Für Innsbruck höchst erfreulich und ein nachträglicher Beweis für die Wichtigkeit eines korrekt bestellten Magistratsdirektors.

“Ich freue mich sehr über das positive Ergebnis, wonach Innsbruck an der Spitze in der Bekämpfung von Korruption liegt. Dies ist allen Mitarbeitern, aber ganz besonders dem früheren Magistratsdirektor Dr. Bernhard Holas zu verdanken. Er hat immer einen starken Fokus auf dieses wichtige Thema gelegt und das Ergebnis wurde nun eindrucksvoll bestätigt. Es zeigt einmal mehr, wie wichtig ein unabhängiger und korrekt bestellter Magistratsdirektor für eine Stadt ist!”, so Für Innsbruck Wirtschaftsstadträtin Mag. Christine Oppitz-Plörer.

“Eine Stadt braucht auch eine ordentliche Verwaltung und das konnte in den vergangenen Jahren in der Regel sichergestellt werden. Aktuell scheinen Personalentscheidungen mehr nach politischen Überlegungen getroffen zu werden. Ich glaube, dass dies der Unabhängigkeit des Magistrats und einer gut funktionierenden Verwaltung nachhaltig schadet”, schließt Für Innsbruck Wirtschaftssprecher und langjähriges Mitglied des Kontrollausschusses GR Mag. Markus Stoll.

Auszüge aus dem Bericht des Rechnungshofes:

Die Antikorruptionskultur war im Drei–Städte–Vergleich in Innsbruck am stärksten ausgeprägt. Die Stadt Innsbruck verfügte innerhalb der Stadtverwaltung über eine Korruptionspräventonsstruktur im Sinne eines strukturierten Managementsystems.

In der Stadt Innsbruck vereinbarte der Magistratsdirektor mit den Führungskräften jährlich Ziele zur Korruptionsprävention auf strategischer Ebene. Darin fanden sich Vorgaben für die Umsetzung von Risikomanagement oder Compliance.

Über eine eigene Meldestelle mit eigenen Ansprechpersonen (Compliance–Beauftragten) verfügte nur die Stadt Innsbruck. Anonyme Meldungen wurden nicht bearbeitet, allerdings richtete die Stadt Innsbruck im Zuge der Gebarungsüberprüfung einen Hinweis auf die externe anonyme Meldestelle der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption auf ihrer Website ein.

Hier gesamten Bericht downloaden!