Stadt fordert weiterhin massive Erhöhung der Sätze

Gestern beschloss der Tiroler Landtag das neue Vergnügungssteuergesetz. Die Innsbrucker Stadtregierung gab im Vorfeld eine umfangreiche Stellungnahme ab: „Einige unserer Anliegen sind aufgenommen worden. Positiv zu werten ist, dass wir auf die Eigentümer und Eigentümerinnen der Räumlichkeiten, in denen Spiellokale untergebracht sind, zurückgreifen können. Somit können wir als Steuerbehörde leichter gegen das illegale Glücksspiel vorgehen. Zudem wurden Wettterminals im Gesetz aufgenommen und als Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Norm der vorgeschlagene 01. Jänner 2018 gewählt“, führt Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer zum neuen Gesetz aus.

Illegaler Wirtschaftszweig

Die Stadtregierung hätte jedoch generell einen Steuersatz von Euro 1.000,– und die Möglichkeit der Verfünffachung des Steuersatzes pro illegalem Glücksspielautomat für mehr als gerechtfertigt gesehen. Nun kann es lediglich zu einer Verdoppelung auf 1.400,– Euro kommen, und dies auch nur, wenn mehr als drei Spiel- bzw. Glücksspielautomaten am Aufstellungsort in einer organisatorischen Einheit zusammengefasst sind. „Für die Behörde wird der Vollzug damit erschwert“, erläutert die Bürgermeisterin.

Zudem hätte sich die Stadt, wie für Spielautomaten und illegale Glücksspielautomaten, auch bei den Wettterminals die rechtliche Möglichkeit gewünscht, die Steuer auf das Doppelte – nämlich Euro 300,– anzuheben. Eine Verfünffachung wäre auch hier – wie bei illegalen Glücksspielautomaten – gerechtfertigt.

„Spiellokale haben sehr schädliche gesellschaftliche und soziale Auswirkungen. Ein illegaler Geschäftszweig, der Existenzen zerstören kann, weil Spielsüchtige in wenigen Stunden ihren gesamten Monatslohn verspielen, muss empfindlich besteuert werden, um die Aktivitäten einzubremsen. Eine andere rechtliche Handhabe als die Steuer haben wir nicht“, kritisiert die Bürgermeisterin die neu festgesetzten Steuersätze scharf. Sie fordert weiterhin vehement eine höhere Entscheidungsfreiheit der Gemeinde ein, um gegen Spiellokale vorgehen zu können, die ganze Straßenzüge entwerten und in deren Umfeld sich neue Formen der Kriminalität entwickeln.

Stadt verzichtet bereits jetzt auf 2,7 Mio. Euro

„Wir verzichten bereits jetzt jährlich auf rund 2,7 Millionen Euro an Vergnügungssteuer über Ausnahmen in der Haushaltssatzung und fördern damit Veranstaltungen in Innsbruck. Derzeit nehmen wir rund eine Million Euro an Vergnügungssteuer ein, der administrative Aufwand dazu beträgt zehn Prozent“, erläutert Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer. (IKM)