Klubmann GR Lucas Krackl

Wohnkosten sind ein Dauerthema in der österreichischen Politik und besonders in attraktiven Städten zu welchen Innsbruck zweifelsohne zählt. In der vergangenen Regierungsperiode wurde die größte Wohnbauoffensive seit den Olympischen Spielen gestartet und so konnten tausende Mietwohnungen in den vergangenen Jahren bis heute vergeben werden. Schlechter aufgestellt ist die Landeshauptstadt bei geförderten Eigentumswohnungen. Hier hält die Spekulation Einzug und vor 10 Jahren – durch die öffentliche Unterstützung günstiger – gekauften Wohnungen werden um mindestens das Doppelte verkauft und somit dem geförderten Markt entzogen. Für Innsbruck spricht sich dafür aus, dass geförderte Wohnungen preislich auch nach dem Verkauf im geförderten Preissegment verbleiben sollen.

“Wir begrüßen es sehr, dass sich nun auch das Land Tirol mit der Spekulation im geförderten Eigentum auseinandersetzt und überlegt, das Verkaufsverbot von 8 auf 15 Jahre zu erhöhen. Aus unserer Sicht ist das immer noch viel zu kurz gegriffen, weshalb wir schon vor gut 10 Jahren ein dauerhaftes Vorkaufsrecht bei städtisch errichteten Eigentumswohnungen als Kaufbedingung festgelegt haben. Eine geförderte Wohnung soll auch nach einem Verkauf im geförderten Bereich verbleiben”, so der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, Für Innsbruck Klubobmann GR Mag. Lucas Krackl.

Klage gegen Stadt Innsbruck

Eine Käuferin von einer geförderten Wohnung im Westen Innsbrucks hat nun Klage gegen das von ihr im Kaufvertrag akzeptierte Vorkaufsrecht für die Stadt Innsbruck geklagt. Es handle sich aus Sicht der Käuferin um eine unverhältnismäßige Beschränkung ihres Eigentums, weshalb das Vorkaufsrecht zu löschen sei. Das Urteil, welches wohl mehrere Instanzen durchlaufen wird, ist für viele Gemeinden Österreichs richtungsweisend und wird auch entscheiden, ob und wie geförderte Eigentumswohnungen künftig errichtet werden können.

“Es wird niemand gezwungen, eine geförderte Wohnung zu kaufen. Wenn eine Wohnung aufgrund öffentlicher Förderungen deutlich unter dem Marktwert verkauft wird, dann ist das Vorkaufsrecht für die öffentliche Hand wohl eine akzeptable Bedingung. Wer damit nicht leben kann, hat auch die Möglichkeit am frei finanzierten Markt, eine Wohnung ohne jegliche Einschränkungen zu erwerben. Unser Ziel ist es jedenfalls, den Menschen guten und leistbaren Wohnraum zu ermöglichen und nicht eine Gewinnmaximierung Einzelner zu fördern”, so Krackl.

Einmal gefördert – immer gefördert

“Spekulation mit öffentlich geförderten Wohnungen ist ungerecht. Sozial gerecht ist es, wenn geförderte Wohnungen immer geförderte Wohnungen bleiben. Deswegen brauchen wir auch künftig ein zeitlich unbegrenztes Vorkaufsrecht bei geförderten Eigentumswohnungen. Wird das rechtlich nicht möglich sein, werden auch die nächsten Jahre wohl kaum mehr geförderte Eigentumswohnungen entstehen, obwohl wir diese so dringen brauchen würden”, hofft Für Innsbruck Klubobmann GR Mag. Lucas Krackl auf einen für die Stadt positiven Ausgang des Verfahrens.

ORF Tirol heute Beitrag vom 30. August 2021